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report on british studies in the new bundesländer
Anglistische Kulturwissenschaft/ Landeskunde in den Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschulen der neuen Bundesländer

Dr Jana Gohrisch, Humboldt-Universität zu Berlin

Im Folgenden soll untersucht werden, welcher formale Stellenwert der anglistischen Kulturwissenschaft/Landeskunde an den Hochschulen in den neuen Bundesländern eingeräumt wird. Grundlage dafür bildet ein Vergleich der Studien- und Prüfungsordnungen für die Magister-, Diplom- und Lehramtsstudiengänge Anglistik, Anglistik/Amerikanistik bzw. Englisch der Humboldt-Universität zu Berlin, der Technischen Universitäten Chemnitz und Dresden, der Pädagogischen Hochschule Erfurt, der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, der Martin-Luther-Universität Halle, der Universitäten Jena und Leipzig, der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg sowie der Universitäten Potsdam und Rostock.

Neben der Sprach- und Literaturwissenschaft sowie der Sprachpraxis entwickeln sich die Kulturstudien zu einer mehr oder weniger gleichberechtigten Säule des Faches Anglistik. Besonders ausgeprägt ist das an den Universitäten des Landes Sachsen, in Magdeburg und in Rostock, wo die Kulturstudien praktisch gleichwertiger Bestandteil der Studiengänge sind.
Als gleichwertig wird hier verstanden:

  • quantitativ ein von der Anzahl etwa gleicher Anteil der in den Studienordnungen geforderten zu belegenden Lehrveranstaltungen in Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft
  • qualitativ die entsprechend gleichwertige Berücksichtigung der Kulturstudien/Landeskunde bezüglich der geforderten qualifizierten Leistungsnachweise bzw. Prüfungsleistungen
  • hoffentlich besonders kulturelle Kompetenz und Motivation bei den Studierenden fördernd die Möglichkeit, eine Magister-, Diplom- oder wissenschaftliche Arbeit zu einem Thema dieses Gebietes zu schreiben.

Weniger gut ist der Stand derzeit an der Humboldt-Universität zu Berlin und vor allem in Jena. An letzterer Universität leiden die Kulturstudien/Landeskunde wohl vor allem am Lehrkräftemangel im Mittelbau und an nicht besetzten Hochschullehrerstellen.

Bildung, Hochschulwesen und Wissenschaft gehören zu den wenigen Rechtsgebieten, die noch in der Kompetenz der Länder liegen, so daß Wissenschafts- und Hochschulpolitik vor allem erst einmal länderbezogen betrieben wird. Von Vorteil ist es da, wenn sich die Universitäten bzw. Institute untereinander abstimmen und konzertiert der ministerialen Ebene gegenübertreten, wie es offenbar in Sachsen der Fall ist. Dies ist um so wichtiger, als bekanntermaßen Studien- und Prüfungsordnungen einer Bestätigung bedürfen. Die Humboldt-Universität zu Berlin hat seit einigen Jahren das Problem, daß die überarbeiteten Ordnungen für die Lehramtsstudiengänge noch nicht bestätigt sind und deswegen konzeptionell relativ alt sind.

Bei den Magisterstudiengängen Anglistik/Amerikanistik im Hauptfach bzw. Anglistik im Nebenfach, die seit 1994 gelten, wurde andererseits mehr Wert auf die Austauschbarkeit von Scheinen aus Anglistik und Amerikanistik als auf die Höhergewichtung der Kulturwissenschaft gelegt. Insgesamt ist der Umfang der geforderten kulturwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen und Scheine nicht sehr bedeutend. Im Gegensatz zu dem an allen anderen Universitäten Üblichen können die Kulturwissenschaften nur im Nebenfach Anglistik Bestandteil der Magisterprüfung sein. Im Hauptfach Anglistik/ Amerikanistik ist der Anteil der Kulturwissenschaften an den gesamten Studienanforderungen relativ geringer, kann dazu keine Magisterarbeit geschrieben werden, und sind nur Literatur- und Sprachwissenschaft Bestandteil der Magisterprüfung. In den Lehramtsstudiengängen stellen sich die Kulturwissenschaften etwas besser. In den Diplomstudiengängen Dolmetschen bzw. Übersetzen werden im Grundstudium kulturwissenschaftliche Lehrveranstaltungen im recht hohen Umfang von etwa einem Drittel aller Lehrveranstaltungen gefordert.

An der Universität Potsdam beinhaltet der Magisterstudiengang im Haupt- und Neben-fach Anglistik und Amerikanistik. Allerdings gibt es diesen Studiengang in zwei Varianten: für Literatur und Kultur bzw. für Sprache und Kultur. Die Kulturwissenschaft Großbritanniens und der USA ist in beiden Varianten gleichberechtigter Bestandteil des Studiums. Bei den Lehramtsstudiengängen ist der Anteil der anglistischen und amerikanistischen Kulturwissenschaft etwas geringer, aber noch immer signifikant. Wie immer, wenn es sich um Anglistik/Amerikanistik (oder um das Fach Englisch bei den Lehrämtern) handelt, gibt es weitgehende Wahlmöglichkeiten zwischen den beiden.

Bei den Rostocker Magisterstudiengängen Anglistik/Amerikanistik im Hauptfach bzw. Britische Literatur und Kultur im Nebenfach ist die Kulturwissenschaft stark mit der Literaturwissenschaft verknüpft und formell etwas stärker betont als in Potsdam. Dafür sind aber auch hier wie in den Lehramtsstudiengängen wieder weitgehende Wahlmöglichkeiten vorhanden, die das in der Praxis wohl kompensieren werden. In Greifswald fällt der Unterschied zwischen den Magister- und den Lehramtsstudiengängen größer aus. Im Grundstudium der Magisterstudiengänge wird durch die Kombination von Studien- und Zwischenprüfungsordnung für eine gewisse, prüfungsrelevante Grundversorgung in den Cultural Studies GB/Irland gesorgt, wobei auch Cultural Studies der USA und Kanadas berücksichtigt werden müssen. Im Hauptstudium können interessierte Studierende die Cultural Studies als Studienschwerpunkt bis hin zur stärkeren Gewichtung in der Magisterprüfung wählen. Lediglich für den Magisterteilstudiengang Englische Sprachwissenschaft im Nebenfach ist keine Beschäftigung mit den Kulturstudien vorgesehen. In den Lehramtstudiengängen dagegen spielen die anglistischen und nordamerikanistischen Cultural Studies nur eine untergeordnete Rolle.

In Chemnitz, Dresden und Leipzig sind die Kulturstudien/Landeskunde Großbritanniens vom Umfang her der Literatur- und Sprachwissenschaft gleichberechtigt. An der TU Chemnitz kann darüber hinaus in allen Magister- und Lehramtsstudiengängen die anglistische Kulturwissenschaft als Studienschwerpunkt oder als Nebenschwerpunkt gewählt werden. In den Dresdener Magisterstudiengängen Anglistik, Anglistik/Literaturwissenschaft bzw. Anglistik/Sprachwissenschaft wird darüber hinaus durch die Studienordnung dafür gesorgt, daß auch ein gewisser Anteil amerikanistischer Kulturwissenschaft einbezogen ist (wie auch umgekehrt in den Amerikanistik-Studiengängen mit der anglistischen Kulturwissenschaft). Im Lehramtsstudiengang gibt es dagegen ähnlich wie in Greifswald nur eine Art kulturwis-senschaftlicher Grundversorgung, die nicht prüfungsrelevant ist.

An der Universität Leipzig ist zwar der SWS-Anteil der Kulturstudien in den Magisterstudiengängen Anglistik im Haupt- und Nebenfach so groß wie der der Literatur- und der Sprachwissenschaft, aber dennoch werden die Kulturstudien nur zusammen mit der Literaturwissenschaft geprüft. Und auch in Leipzig gibt es in den Lehramtsstudiengängen nur eine kulturwissenschaftliche Grundversorgung mit geringer Relevanz in der Zwischenprüfung und ohne Bedeutung in der Ersten Staatsprüfung. Als Besonderheit gibt es an der Uni Leipzig das Wahlpflichtfach Englisch im Diplomstudiengang Wirtschaftspädagogik. Hier wird durch die große SWS-Zahl für Kulturstudien deutlich, eine hohe kulturelle Kompetenz vermitteln zu wollen. Allerdings sind die Studierenden in diesem Fach des etwas unglücklichen Situation ausgesetzt, während des Studiums keinen Leistungsnachweis für Kulturstudien bringen zu müssen, während aber dann in der Diplomprüfung eine umfangreiche Kulturstudien-Klausur zu schreiben ist.

Auch in Magdeburg gilt das allgemein für die sächsischen Universitäten Gesagte: ein der Literatur- und Sprachwissenschaft gleichwertiger Anteil der Kulturstudien. In Magdeburg ist zudem noch die Schwerpunktbildung im Hauptstudium sowohl bei den Magisterstudiengängen Anglistik als auch bei den Lehramtsstudiengängen betont, die es ermöglicht, sich vertieft den Kulturstudien zuzuwenden. In Halle dagegen gibt es weitgehende Wahlmöglichkeiten zwischen den an sich wie in Magdeburg recht stark verankerten British und American Studies. Die Kulturstudien einer der beiden Regionen sind prüfungsrelevant bis hin zur Magisterprüfung. Bei den Erfurter Lehramtstudiengängen ist die Landeskunde Großbritanniens nur von geringer Bedeutung. Wenn auch nicht bei den anderen Lehrämtern, so sind zumindest für das an Grundschulen Grundzüge der Landeskunde Bestandteil des Staatsexamens; auch kann hier ein entsprechendes Thema für die Wissenschaftliche Arbeit gewählt werden. Formal ist aber nicht mehr gefordert. Interessanterweise bildet Erfurt auf einem anderen Gebiet eine für die anglistischen Kulturwissenschaft/Landeskunde positive Ausnahme.

Während eigentlich die Studienordnungen aller Hochschulen Auslandsaufenthalte in englischsprachigen Ländern erwarten, geht man hier ein Stück weiter: In den beiden Studiengängen für die Lehrämter an Regelschulen ist im Laufe des Grundstudiums die Teilnahme an einer mindestens zweiwöchigen Exkursion in ein englischsprachiges Land obligatorisch. Diese ist Bestandteil des Teilnahmenachweises zur Landeskunde. Wie bereits oben angedeutet, spielen auch in Jena die Kulturwissenschaft/Landeskunde eine untergeordnete Rolle. Die Zusammenstellung macht deutlich, daß es unterschiedliche Herangehensweisen an den Themenkomplex Kulturwissenschaft/Landeskunde in anglistischen Studiengängen gibt. Die Palette reicht in den neuen Bundesländern von einer starken Einbindung wie in Sachsen bis hin zu einer recht geringen wie in Thüringen. Es sei noch einmal betont, daß es sich nur um die formale Verankerung der anglistischen Kulturwissenschaft/Landeskunde in den untersuchten Studiengängen handelt.

Die Regelungen der Studien- und Prüfungsordnungen sind oft mehrdeutig und damit offen für verschiedene Auslegungen. Deshalb können hier keine schlüssigen Aussagen über die tatsächliche Praxis gemacht werden. Durch gewollte und ungewollte Ambivalenzen und viele Wahlmöglichkeiten für die Studierenden, vor allem in den Magisterstudiengängen, entstehen große Spielräume, die zum Vorteil oder Nachteil der Kulturwissenschaften genutzt werden können. Ein formal hoher Stellenwert, der der anglistischen Kulturwissenschaft/Landeskunde durch Studien- und Prüfungsordnungen zugewiesen wird, kann durch die Studierenden durchaus auf Null reduziert werden, was zum Beispiel an der Humboldt-Universität oft geschieht. Andererseits lassen sich formal durchschnittlich bewertete Studienanforderungen durch interessierte Lehrkräfte und Studierende auch deutlich aufwerten.

Angemerkt werden muß hier noch, daß die anglistische Kulturwissenschaft/Landeskunde in den Studien- und Prüfungsordnungen für die Lehrämter meist stiefmütterlich behandelt wird. Das steht im Widerspruch zu der Tatsache, daß die Mehrheit der Studierenden Lehramtstudiengänge belegt. Diese bedenkliche Diskrepanz zu beseitigen ist eine dringende Aufgabe für die nähere Zukunft. Es wird freilich nicht so einfach sein, den Stellenwert der Kulturwissenschaft/Landeskunde in den Lehramtstudiengängen zu erhöhen. Eine solche Entscheidung ist immer einer politische, da die Lehramtsprüfungen staatliche sind, und die Studien- und Prüfungsordnungen für die Lehrämter einen höheren Verordnungsrang als die für die Magisterstudiengänge haben.



   
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